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Verbots-Kombischild »Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern oder implantierten

Verbots-Kombischild »Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern oder implantierten

Die Schilder und Plaketten der Marke SafetyMarking dienen der vorschrifts- und normgerechten Kennzeichnung in Unternehmen, Behörden und öffentlichen Einrichtungen. Der Artikel Verbots-Kombischild »Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern oder implantierten Defibrillatoren« hat die Form Hochformat mit den Dimensionen/Abmessungen BxH: 13,1x18,5 cm, Materialstärke: 1 mm und ist gefertigt aus dem Material Aluminium. Er entspricht der Normung DIN EN ISO 7010 P007. Verbots-Kombischild »Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern oder implantierten Defibrillatoren« Norm: DIN EN ISO 7010 P007 + Zusatztext Vorschrift: ASR A1.3 P007 + Zusatztext

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Ihr MisterShoplister Team